Schulelternbeirat

Herzlich Willkommen auf der Seite des Schulelternbeirats der Grundschule an der Schwale

An dieser Stelle möchten wir Ihnen einige Informationen über die Möglichkeiten der Elternvertretung in unserer Schule zur Verfügung stellen. Termine und Mitteilungen finden Sie im unteren Teil.

Klassenelternbeirat
Der Klassenelternbeirat ist die in der Elternversammlung gewählte Vertretung der Eltern einer Klasse. Diese werden in der Regel für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wahl erfolgt in den Elternversammlungen der Klassen 1 und 3. Die Klassenelternbeiräte stehen in engem Kontakt zu den Klassenlehrern. Zu den Aufgaben des Klassenelternbeirats gehören z. B. die Einladungen zu den jeweiligen Elternversammlungen oder die Organisation von Klassenveranstaltungen.

Schulelternbeirat (SEB)
Der Schulelternbeirat besteht aus den durch die Eltern gewählten und in den Schulelternbeirat delegierten Elternbeiräten der einzelnen Klassen und tagt mindestens einmal pro Schulhalbjahr. Die Mitglieder des SEB wählen aus ihrer Mitte zum einen ein Mitglied, welches als Vorsitzender des SEB fungiert, sowie einen entsprechenden Stellvertreter und zum anderen ein Mitglied für den Kreiselternbeirat sowie einen entsprechenden Stellvertreter.
Der SEB sammelt die Anliegen der Eltern und teilt diese in der Sitzung der Schulleitung mit. Er plant die Beteiligung und Mitwirkung der Eltern an Schulprojekten und wird durch die Schulleitung über wesentliche Angelegenheiten der Grundschule informiert.
Den / Die Vorsitzende des SEB der Grundschule an der Schwale erreichen Sie unter seb.gsschwale@web.de

Kreiselternbeirat (KEB) / Landeselternbeirat (LEB)
Der Kreiselternbeirat vertritt die Anliegen der Eltern innerhalb der jeweiligen Schulart auf Kreisebene. Er leitet Fragen oder Probleme bei Bedarf an Schulaufsicht oder Schulträger weiter. Aus seiner Mitte wird ein Delegierter / eine Delegierte für den Landeselternbeirat gewählt, der das Bildungsministerium in Elternbelangen berät und mit diesem zusammen arbeitet.

Schulkonferenz
Die Schulkonferenz setzt sich paritätisch aus Elternvertretern und Vertretern der Schule zusammen. Hier werden wichtige schulische Belange entschieden und durch die Schulleitung über vergangene und zukünftige Entwicklung der Schule berichtet. In die Schulkonferenz können sich alle Eltern der Schule wählen lassen. Die Schulkonferenz beschließt z. B. über die Schul- und Pausenordnung, die Fachcurricula, Projekttage und das Schulprogramm.

Fachkonferenz
Zur Fachkonferenz gehören die jeweiligen Lehrkräfte, die das jeweilige Fach unterrichten, sowie zwei gewählte Elternvertreter. Hier werden Vorschläge zum jeweiligen Fach beschlossen (z. B. didaktische und methodische Fragen, Ausgestaltung der Lehrpläne). Außerdem wird über die Einführung und Anschaffung neuer Lehr- und Lernmittel entschieden. Die Fachkonferenz tagt mindestens einmal pro Schulhalbjahr. Die Elternvertreter haben dort eine beratende Tätigkeit.

Nächste Termine:
09.02.2024 – Fasching (s. über die Schule verteiltes Einladungsschreiben vom 26.01.2024)

Mitteilungen: